St. Michaels-Bruderschaft 1860 Mönchengladbach-Hehn e.V.
Schießordnung
St. Michaels-Bruderschaft 1860 Mönchengladbach-Hehn e.V.
für das Schießen auf den Vogel zur Ermittlung des Königs gemäß § 12 unserer Satzung
1.)
An dem Schießen kann jedes Mitglied der St. Michaels-Bruderschaft teilnehmen.
Jeder Teilnehmer erkennt die Satzung der St.Michaels-Bruderschaft an, insbesondere
die Bedingungen, die zum Erlangen der Königswürde gegeben sind.
2.)
Für den ordentlichen Ablauf des Vogelschießens hat der Vorstand Sorge zu tragen.
Dem Schießmeister obliegt die Aufsicht und er ist für den technischen Ablauf des
Schießens verantwortlich.
3.)
Zur Erringung der Königswürde sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
a) Der Bewerber muss volljährig sein oder aber die Einverständniserklärung des
gesetzlichen Vertreters vorlegen.
b) Er muss im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sein.
c) Er muss mindestens 1 Jahr Mitglied der St.Michaels-Bruderschaft
Mönchengladbach-Hehn e.V. sein.
d) Er muss einer christlichen Konfession angehören.
e) Er soll sich verpflichten, die christliche Ausrichtung der Bruderschaft und des
Bundes zu achten sowie den Leitsatz: „Für Glaube, Sitte, Heimat“.
f) Wenn er am Bezirkskönigsschießen und Bundeskönigsschießen teilnehmen
möchte, muss er ferner erklären, dass er in geordneten Verhältnissen lebt und
durch seinen Lebenswandel dem Ansehen der Bruderschaft und des Bundes
keinen Schaden zufügen wird.
4.)
Für das Schießen wird eine Liste geführt, in der sich die Bewerber eintragen
müssen.Die Liste wird von einem Vorstandsmitglied geführt.
Nach Abschluss der Liste wird unter den Bewerbern die Reihenfolge des
Schießens ausgelost.
Nach je einem Schuss von Präses (falls verfügbar) Präsident und dem
amtierendem König beginnt der zuvor als erstes ausgeloste Bewerber mit dem
Vogelschuss.
Nach jeweils 5 Schuss wechseln sich die Bewerber in der ausgelosten
Reihenfolge ab.
Die Bewerber können Bruderschaftsmitglieder benennen, die stellvertretend für
sie schießen.
5.)
Die Königswürde erringt, wer den Vogel endgültig abschießt, d.h. das Brett unterhalb
des Vogels muss soweit zerschossen werden, dass der Vogel im Ganzen
herunterfällt.
6.)
Verpflichtungen des Königs:
a) Der König hat dem geschäftsführenden Vorstand zu erklären, dass er sein Amt
annimmt. Er wählt zwei Mitglieder der Bruderschaft zu seinen Brudermeistern
und benennt sie dem Vorstand.
b) Die Königs-Residenz muss in Hehn sein.
c) Der König hat an allen Veranstaltungen der St.Michaels-Bruderschaft
teilzunehmen, sowie es ihm der geschäftsführende Vorstand mitteilt.
d) Die Königswürde hat Gültigkeit von der Proklamation bis zur Proklamation des
neuen Königs.
e) Der König ist für das ihm anvertraute Königssilber persönlich haftbar.
f) Bei Nichtbeachten der ihm obliegenden Pflichten kann der Vorstand die
Königswürde entziehen.
g) Tritt Punkt “f“ ein, so hat der Vorstand den König nebst Brudermeister zu
stellen.
h) Im Todesfall des Königs soll zwischen den Brudermeistern und dem
geschäftsführenden Vorstand eine einvernehmliche Regelung zur
Repräsentation getroffen werden.
i) Ist ein geordneter Vogelschuss nicht mehr möglich, entscheidet der
geschäftsführende Vorstand über das weitere Vorgehen. Ggf. ist zeitnah eine
Vorstandssitzung einzuberufen.
7.)
Über die vorgenannten Punkte hinaus bestehen für den König und seine
Brudermeister keinerlei Verpflichtungen.
8.)
Die vorgenannten Bedingungen gelten im gleichen Umfang auch für die vom König
benannten Brudermeister.
9.)
Die Schießordnung kommt am Schießstand zum Aushang.
Mönchengladbach, den 24.05.2023
Michael Peters Tim Lönnendonker
-Präsident- -Geschäftsführer-