St. Michaels-Bruderschaft 1860 Mönchengladbach-Hehn e.V.

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Schießordnung

St. Michaels-Bruderschaft 1860 Mönchengladbach-Hehn e.V.

für das Schießen auf den Vogel zur Ermittlung des Königs gemäß § 12 unserer Satzung

 

1.)

An dem Schießen kann jedes Mitglied der St. Michaels-Bruderschaft teilnehmen.

Jeder Teilnehmer erkennt die Satzung der St.Michaels-Bruderschaft an, insbesondere

die Bedingungen, die zum Erlangen der Königswürde gegeben sind.

 

2.)

Für den ordentlichen Ablauf des Vogelschießens hat der Vorstand Sorge zu tragen.

Dem Schießmeister obliegt die Aufsicht und er ist für den technischen Ablauf des

Schießens verantwortlich.

 

3.)

Zur Erringung der Königswürde sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

a) Der Bewerber muss volljährig sein oder aber die Einverständniserklärung des

gesetzlichen Vertreters vorlegen.

b) Er muss im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sein.

c) Er muss mindestens 1 Jahr Mitglied der St.Michaels-Bruderschaft

Mönchengladbach-Hehn e.V. sein.

d) Er muss einer christlichen Konfession angehören.

e) Er soll sich verpflichten, die christliche Ausrichtung der Bruderschaft und des

Bundes zu achten sowie den Leitsatz: „Für Glaube, Sitte, Heimat“.

f) Wenn er am Bezirkskönigsschießen und Bundeskönigsschießen teilnehmen

möchte, muss er ferner erklären, dass er in geordneten Verhältnissen lebt und

durch seinen Lebenswandel dem Ansehen der Bruderschaft und des Bundes

keinen Schaden zufügen wird.

 

4.)

 Für das Schießen wird eine Liste geführt, in der sich die Bewerber eintragen

müssen.Die Liste wird von einem Vorstandsmitglied geführt.

 Nach Abschluss der Liste wird unter den Bewerbern die Reihenfolge des

Schießens ausgelost.

 Nach je einem Schuss von Präses (falls verfügbar) Präsident und dem

amtierendem König beginnt der zuvor als erstes ausgeloste Bewerber mit dem

Vogelschuss.

 Nach jeweils 5 Schuss wechseln sich die Bewerber in der ausgelosten

Reihenfolge ab.

 Die Bewerber können Bruderschaftsmitglieder benennen, die stellvertretend für

sie schießen.

 

5.)

Die Königswürde erringt, wer den Vogel endgültig abschießt, d.h. das Brett unterhalb

des Vogels muss soweit zerschossen werden, dass der Vogel im Ganzen

herunterfällt.

 

6.)

Verpflichtungen des Königs:

a) Der König hat dem geschäftsführenden Vorstand zu erklären, dass er sein Amt

annimmt. Er wählt zwei Mitglieder der Bruderschaft zu seinen Brudermeistern

und benennt sie dem Vorstand.

b) Die Königs-Residenz muss in Hehn sein.

c) Der König hat an allen Veranstaltungen der St.Michaels-Bruderschaft

teilzunehmen, sowie es ihm der geschäftsführende Vorstand mitteilt.

d) Die Königswürde hat Gültigkeit von der Proklamation bis zur Proklamation des

neuen Königs.

e) Der König ist für das ihm anvertraute Königssilber persönlich haftbar.

f) Bei Nichtbeachten der ihm obliegenden Pflichten kann der Vorstand die

Königswürde entziehen.

g) Tritt Punkt “f“ ein, so hat der Vorstand den König nebst Brudermeister zu

stellen.

h) Im Todesfall des Königs soll zwischen den Brudermeistern und dem

geschäftsführenden Vorstand eine einvernehmliche Regelung zur

Repräsentation getroffen werden.

i) Ist ein geordneter Vogelschuss nicht mehr möglich, entscheidet der

geschäftsführende Vorstand über das weitere Vorgehen. Ggf. ist zeitnah eine

Vorstandssitzung einzuberufen.

 

7.)

Über die vorgenannten Punkte hinaus bestehen für den König und seine

Brudermeister keinerlei Verpflichtungen.

 

8.)

Die vorgenannten Bedingungen gelten im gleichen Umfang auch für die vom König

benannten Brudermeister.

 

9.)

Die Schießordnung kommt am Schießstand zum Aushang.

 

Mönchengladbach, den 24.05.2023

 

Michael Peters Tim Lönnendonker

-Präsident- -Geschäftsführer-