St. Michaels-Bruderschaft 1860 Mönchengladbach-Hehn e.V.

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Geschäftsordnung

der St. Michaels-Bruderschaft 1860 Mönchengladbach-Hehn e.V.

 

Die §-Angaben beziehen sich auf die jeweiligen § der Satzung.

 

§ 4, Ziffer 7

Der Antrag kann von jedem Mitglied der Bruderschaft an den geschäftsführenden

Vorstand gestellt werden. Der geschäftsführende Vorstand hat zur nächsten

ordentlichen Vorstandssitzung dem gesamten Vorstand über den Antrag zu

berichten.

Vor einem Ausschluss hat das Mitglied die Möglichkeit einer Stellungnahme

gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand wägt

die beidseitigen Interessen ab und entscheidet abschließend über den Ausschluss.

 

§ 4, Ziffer 9

Die Veranstaltungen der Bruderschaft werden zu Beginn eines jeden Jahres vom

Vorstand festgelegt. Es können im Laufe des Jahres noch kurzfristig Termine

hinzukommen (z. B. Goldene Hochzeit).

Sollte ein Mitglied mit einem Jahresbeitrag in Verzug sein, soll versucht werden den

Beitrag spätestens im darauf folgenden Jahr mit zu kassieren. Falls dies nicht gelingt

und er auch im darauffolgenden Jahr nicht zahlt, wird das Mitglied ausgeschlossen.

 

§ 5.

Die Personen können in einer Generalversammlung vorgeschlagen werden.

Zunächst wird der Vorschlag im gesamten Vorstand besprochen und ein

entsprechender Beschluss gefasst.

Mit diesem Beschluss befasst sich die nächste Generalversammlung. Sie kann den

Vorschlag akzeptieren oder einen gegenteiligen Beschluss fassen.

 

§ 7

Die Einladungen zu den Generalversammlungen werden vom Geschäftsführer im

Einvernehmen mit dem Präsidenten gefertigt.

Der Termin der ordentlichen Generalversammlung im Herbst wird vom Vorstand auf

einen Sonntags-Termin Ende November gelegt.

Das Wahlverfahren des Vorstandes wird wie folgt festgelegt:

Bei anstehender Wahl des Präsidenten (alle 4 Jahre), wird zunächst innerhalb der

Generalversammlung ein Versammlungsleiter gewählt. Dieser fragt nach

Vorschlägen für die Wahl des Präsidenten und leitet den Wahldurchgang. Nach

erfolgter Wahl des Präsidenten übernimmt dieser den weiteren Vorsitz der

Generalversammlung.

Die Wahl des Geschäftsführers und des Kassierers erfolgt anschließend (bzw. im

Rhythmus von 2 Jahren als erste Wahlhandlung).

Anschließend werden die Beisitzer gewählt, wobei immer die Hälfte ausscheidet.

Das Vorschlagsrecht für die Beisitzer haben die jeweiligen Enden. Wie die Enden

ihren Vorschlag erarbeiten z. B. durch Vollversammlung oder durch Vertreter

(Beisitzer und Offiziere) ist Sache der Enden. Dieser Vorschlag sollte jedoch von der

gesamten Generalversammlung mitgetragen werden. Für den Fall, dass ein Ende

keinen Vorschlag macht, sind Vorschläge von der Versammlung zu machen.

„Bei der Erstwahl“ müssen die zu wählenden Beisitzer in dem Ortsende wohnen, für

das sie gewählt werden sollen oder aktiv die Kirmes mitmachen.

 

§ 8

Die Mitglieder des gesetzlichen (und geschäftsführenden) Vorstandes sind lt. Eintrag

im Vereinsregister jeweils alleinvertretungsberechtigt.

Sie handeln jedoch auf Beschluss des gesamten Vorstandes. Ihre Haftung ist

insoweit eingeschränkt.

Einwände und Ergänzungen zum Protokoll sollen im neuen Protokoll festgehalten

werden.

Der Schriftverkehr ist zu archivieren.

Sollte es im Einzelfall notwendig werden, dass Stellvertreter des Geschäftsführers

oder Kassierers bestimmt werden sollen, muss der gesamte Vorstand darüber

beraten und je Einzelfall eine Entscheidung treffen. Diese Vertreter haben dann nur

für die speziellen Aufgaben die Vertretung wahrzunehmen (keine ständigen

Vertreter).

 

§ 9

Die Kassenprüfer müssen Mitglieder der St. Michaels-Bruderschaft und mindestens

18 Jahre alt sein (geschäftsfähig). Im Wechsel wird jeweils 1 Kassenprüfer auf der

Generalversammlung im Frühjahr für 2 Jahre neu gewählt.

Eine Wiederwahl nach zwei Jahren ist nicht möglich.

 

§10

Die Prunkfeier findet immer am 3. Sonntag nach Pfingsten statt.

Wenn eine Spätkirmes stattfindet, sollte diese am letzten Sonntag im September

stattfinden.

 

Bei Bedarf kann der Vorstand ergänzende Regelungen, insbesondere zu

Veranstaltungen und Festablauf, erlassen.

Mönchengladbach-Hehn, den 24.03.2023

 

Michael Peters             Tim Lönnendonker

- Präsident -                - Geschäftsführer -