St. Michaels-Bruderschaft 1860 Mönchengladbach-Hehn e.V.
Geschäftsordnung
der St. Michaels-Bruderschaft 1860 Mönchengladbach-Hehn e.V.
Die §-Angaben beziehen sich auf die jeweiligen § der Satzung.
§ 4, Ziffer 7
Der Antrag kann von jedem Mitglied der Bruderschaft an den geschäftsführenden
Vorstand gestellt werden. Der geschäftsführende Vorstand hat zur nächsten
ordentlichen Vorstandssitzung dem gesamten Vorstand über den Antrag zu
berichten.
Vor einem Ausschluss hat das Mitglied die Möglichkeit einer Stellungnahme
gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand wägt
die beidseitigen Interessen ab und entscheidet abschließend über den Ausschluss.
§ 4, Ziffer 9
Die Veranstaltungen der Bruderschaft werden zu Beginn eines jeden Jahres vom
Vorstand festgelegt. Es können im Laufe des Jahres noch kurzfristig Termine
hinzukommen (z. B. Goldene Hochzeit).
Sollte ein Mitglied mit einem Jahresbeitrag in Verzug sein, soll versucht werden den
Beitrag spätestens im darauf folgenden Jahr mit zu kassieren. Falls dies nicht gelingt
und er auch im darauffolgenden Jahr nicht zahlt, wird das Mitglied ausgeschlossen.
§ 5.
Die Personen können in einer Generalversammlung vorgeschlagen werden.
Zunächst wird der Vorschlag im gesamten Vorstand besprochen und ein
entsprechender Beschluss gefasst.
Mit diesem Beschluss befasst sich die nächste Generalversammlung. Sie kann den
Vorschlag akzeptieren oder einen gegenteiligen Beschluss fassen.
§ 7
Die Einladungen zu den Generalversammlungen werden vom Geschäftsführer im
Einvernehmen mit dem Präsidenten gefertigt.
Der Termin der ordentlichen Generalversammlung im Herbst wird vom Vorstand auf
einen Sonntags-Termin Ende November gelegt.
Das Wahlverfahren des Vorstandes wird wie folgt festgelegt:
Bei anstehender Wahl des Präsidenten (alle 4 Jahre), wird zunächst innerhalb der
Generalversammlung ein Versammlungsleiter gewählt. Dieser fragt nach
Vorschlägen für die Wahl des Präsidenten und leitet den Wahldurchgang. Nach
erfolgter Wahl des Präsidenten übernimmt dieser den weiteren Vorsitz der
Generalversammlung.
Die Wahl des Geschäftsführers und des Kassierers erfolgt anschließend (bzw. im
Rhythmus von 2 Jahren als erste Wahlhandlung).
Anschließend werden die Beisitzer gewählt, wobei immer die Hälfte ausscheidet.
Das Vorschlagsrecht für die Beisitzer haben die jeweiligen Enden. Wie die Enden
ihren Vorschlag erarbeiten z. B. durch Vollversammlung oder durch Vertreter
(Beisitzer und Offiziere) ist Sache der Enden. Dieser Vorschlag sollte jedoch von der
gesamten Generalversammlung mitgetragen werden. Für den Fall, dass ein Ende
keinen Vorschlag macht, sind Vorschläge von der Versammlung zu machen.
„Bei der Erstwahl“ müssen die zu wählenden Beisitzer in dem Ortsende wohnen, für
das sie gewählt werden sollen oder aktiv die Kirmes mitmachen.
§ 8
Die Mitglieder des gesetzlichen (und geschäftsführenden) Vorstandes sind lt. Eintrag
im Vereinsregister jeweils alleinvertretungsberechtigt.
Sie handeln jedoch auf Beschluss des gesamten Vorstandes. Ihre Haftung ist
insoweit eingeschränkt.
Einwände und Ergänzungen zum Protokoll sollen im neuen Protokoll festgehalten
werden.
Der Schriftverkehr ist zu archivieren.
Sollte es im Einzelfall notwendig werden, dass Stellvertreter des Geschäftsführers
oder Kassierers bestimmt werden sollen, muss der gesamte Vorstand darüber
beraten und je Einzelfall eine Entscheidung treffen. Diese Vertreter haben dann nur
für die speziellen Aufgaben die Vertretung wahrzunehmen (keine ständigen
Vertreter).
§ 9
Die Kassenprüfer müssen Mitglieder der St. Michaels-Bruderschaft und mindestens
18 Jahre alt sein (geschäftsfähig). Im Wechsel wird jeweils 1 Kassenprüfer auf der
Generalversammlung im Frühjahr für 2 Jahre neu gewählt.
Eine Wiederwahl nach zwei Jahren ist nicht möglich.
§10
Die Prunkfeier findet immer am 3. Sonntag nach Pfingsten statt.
Wenn eine Spätkirmes stattfindet, sollte diese am letzten Sonntag im September
stattfinden.
Bei Bedarf kann der Vorstand ergänzende Regelungen, insbesondere zu
Veranstaltungen und Festablauf, erlassen.
Mönchengladbach-Hehn, den 24.03.2023
Michael Peters Tim Lönnendonker
- Präsident - - Geschäftsführer -